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知識 版面 • 5. Buch Mose 22 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

 

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 文章主題 : 5. Buch Mose 22 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert
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5. Buch Mose 22 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

1. Du sollst nicht sehen den Ochsen deines Bruders oder sein Schaf irre gehen und dich vor ihnen verbergen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen.
2. Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist, und du kennest ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus führen, daß sie bei dir sind, bis sie dein Bruder sucht, und du sie ihm zurückgiebst.
3. Und also sollst du thun mit seinem Esel, und also sollst du thun mit seinem Kleide, und also sollst du thun mit allem Verlornen deines Bruders, das ihm verloren geht, und du es findest; du kannst dich nicht verbergen.
4. Du sollst nicht sehen den Esel deines Bruders oder seinen Ochsen fallen auf dem Wege und dich vor ihnen verbergen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.
5. Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anlegen; denn es ist ein Gräuel Jehova's, deines Gottes, wer irgend solches thut.
6. Wenn ein Vogelnest sich vor dir findet auf dem Wege, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzet auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter nehmen mit den Jungen;
7. du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du deine Tage verlängerst.
8. Wenn du ein neues Haus bauest, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, auf daß du nicht Blut auf dein Haus bringest, wenn jemand irgendwie von demselben herabfiele.
9. Du sollst deinen Weinberg nicht besäen mit zweierlei Samen, damit nicht geheiligt werde die Fülle des Samens, den du gesäet hast, und der Ertrag des Weinbergs.
10. Du sollst nicht pflügen mit einem Ochsen und einem Esel zusammen.
11. Du sollst nicht Zeug von zweierlei Stoff gewebt anlegen, Wolle und Leinen zusammen.
12. Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllest.
13. Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingehet und hasset sie
14. und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt über sie einen bösen Namen aus und spricht: Dies Weib habe ich genommen und mich zu ihr genahet und habe die Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden:
15. so soll der Vater der Dirne und ihre Mutter die Zeichen der
Jungfrauenschaft der Dirne nehmen und hinausbringen zu den Aeltesten der Stadt in das Thor;
16. und der Vater der Dirne soll zu den Aeltesten sprechen: Meine Tochter habe ich diesem Manne zum Weibe gegeben, und er hasset sie,
17. und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Jungfrauschaft nicht gefunden, und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter; und sie sollen das Tuch ausbreiten vor den Aeltesten der Stadt.
18. Und es sollen die Aeltesten selbiger Stadt den Mann nehmen und ihn züchtigen,
19. und sollen ihn strafen um hundert Sekel Silbers und dies dem Vater der Dirne geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.
20. Wenn aber die Sache Wahrheit ist, die Jungfrauschaft ist an der Dirne nicht gefunden worden,
21. so sollen sie die Dirne hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Leute ihrer Stadt sollen sie mit Steinen steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandthat verübt in Israel, zu huren im Hause ihres Vaters; und du sollst das Böse hinwegthun aus deiner Mitte.
22. Wenn ein Mann gefunden wird liegend bei einem Weibe, die einem Manne getraut ist, so sollen sie beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib; und du sollst das Böse hinwegthun aus Israel.
23. Wenn ein Dirne, eine Jungfrau, verlobt ist einem Manne, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,
24. so sollt ihr sie beide hinausbringen an das Thor selbiger Stadt und sie mit Steinen steinigen, daß sie sterben: die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen in der Stadt, und den Mann darum, daß er das Weib seines Nächsten geschwächt hat; und du sollst das Böse hinwegthun aus deiner Mitte.
25. Wenn aber der Mann auf dem Felde die verlobte Dirne findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.
26. Und der Dirne sollst du nichts thun, es ist auf der Dirne keine Sünde des Todes; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und schlägt ihn todt, so ist diese Sache.
27. Denn auf dem Felde hat er sie gefunden, die verlobte Dirne schrie, aber niemand rettete sie.
28. Wenn ein Mann eine Dirne findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden,
29. so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater der Dirne fünfzig Sekel Silbers geben, und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.
30. Ein Mann soll nicht nehmen das Weib seines Vaters und die Decke seines Vaters nicht aufdecken.


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