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知識 版面 • 3. Buch Mose 14 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

 

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 文章主題 : 3. Buch Mose 14 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert
文章發表於 : 星期一 24. 四月 2023, 17:18 
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3. Buch Mose 14 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

1. Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2. Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden,
3. und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen, und siehet der Priester, und siehe, das Uebel des Aussatzes ist heil worden an dem Aussätzigen,
4. so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme, und Cedernholz und Karmesin und Ysop.
5. Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.
6. Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und den Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel tauchen in das Blut des Vogels, der geschlachtet worden über lebendigem Wasser,
7. und soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, sprengen sieben Mal und ihn für rein erklären und den lebendigen Vogel in's freie Feld fliegen lassen.
8. Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden, und er ist rein; und darnach soll er in's Lager kommen, aber er soll außerhalb seines Zeltes bleiben sieben Tage.
9. Und es soll geschehen am siebenten Tage, da soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen, ja all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er ist rein.
10. Und am achten Tage soll er nehmen zwei Lämmer ohne Fehl und ein einjährig, weiblich Lamm ohne Fehl und drei Zehntheile Semmelmehl zum Speisopfer, gemengt mit Oel, und ein Log Oel.
11. Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen, vor den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.
12. Und der Priester soll das eine Lamm nehmen und es darbringen zum Schuldopfer und das Log Oel, und sie als Webopfer weben vor Jehova;
13. und er soll das Lamm schlachten an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte, denn wie das Sündopfer, so ist das Schuldopfer des Priesters: es ist hochheilig.
14. Und der Priester soll von dem Blute des Schuldopfers nehmen, und der Priester soll es thun auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
15. Und der Priester soll von dem Log Oel nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen,
16. und der Priester soll seinen rechten Finger eintauchen und von dem Oel nehmen, das in seiner linken Hand ist, und von dem Oel mit seinem Finger sprengen sieben Mal vor Jehova.
17. Und von dem übrigen des Oels, das in seiner Hand ist, soll der Priester thun auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
18. Und das übrige des Oels, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen thun, der zu reinigen ist, und der Priester soll Versöhnung für ihn thun vor Jehova.
19. Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Versöhnung thun für den, der zu reinigen ist von seiner Unreinigkeit, und darnach soll er das Brandopfer schlachten.
20. Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer opfern auf dem Altar, und der Priester soll Versöhnung für ihn thun, und er ist rein.
21. Wenn er aber arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm nehmen zum Schuldopfer und zum Webopfer, um Versöhnung für ihn zu thun, und ein Zehntheil Semmelmehl, gemengt mit Oel, zum Speisopfer, und ein Log Oel
22. und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer sein und die andere ein Brandopfer.
23. Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova.
24. Und der Priester soll das Lamm des Schuldopfers nehmen und das Log Oel, und der Priester soll sie weben als Webopfer vor Jehova.
25. Und er soll das Lamm des Schuldopfers schlachten, und der Priester soll von dem Blute des Schuldopfers nehmen und es thun auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
26. Und von dem Oel soll der Priester in seine, des Priesters, linke Hand gießen,
27. und der Priester soll mit seinem rechten Finger von dem Oel, das in seiner linken Hand ist, sprengen sieben Mal vor Jehova.
28. Und der Priester soll von dem Oel, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen thun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, an die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
29. Und das übriggebliebene vom Oel, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen thun, der zu reinigen ist, um Versöhnung für ihn zu thun vor Jehova.
30. Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen konnte;
31. von dem, was seine Hand aufbringen konnte, soll die eine ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein, neben dem Speisopfer, und der Priester soll für den, der zu reinigen ist, Versöhnung thun vor Jehova.
32. Dies ist das Gesetz für den, an welchem das Uebel des Aussatzes ist, dessen Hand jenes nicht aufbringen kann bei seiner Reinigung.
33. Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
34. Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigenthum gebe, und ich ein Aussatz-Uebel gebe an einem Hause im Lande eures Eigenthums,
35. so soll der, dessen das Haus ist, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Uebel am Hause.
36. Und der Priester soll gebieten, daß sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, das Uebel zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist, und darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37. Und besiehet er das Uebel, und siehe, das Uebel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder röthliche Vertiefungen, und sie Ansehn ist niedriger als die Wand,
38. so soll der Priester aus dem Hause herausgehen an die Thür des Hauses, und das Haus verschließen sieben Tage.
39. Und der Priester soll am siebenten Tage wieder kommen, und siehet er, und siehe, das Uebel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses,
40. so soll der Priester gebieten, daß man die Steine herausreiße, an denen das Uebel ist, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
41. Und das Haus soll man von innen abkratzen ringsum, und sie sollen den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
42. Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
43. Und wenn das Uebel wiederkommt und ausbricht am Hause nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen,
44. so soll der Priester kommen, und siehet er, und siehe, das Uebel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein.
45. Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.
46. Und wer in das Haus geht, so lange es verschlossen ist, soll unrein sein bis an den Abend.
47. Und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen, und wer im Hause isset, soll seine Kleider waschen.
48. Wenn aber der Priester wieder hineingeht und siehet, und siehe, das Uebel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären, denn das Uebel ist heil worden.
49. Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop,
50. und er soll den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser,
51. und soll das Cedernholz und den Ysop und den Karmesin und den lebendigen Vogel nehmen, und sie tauchen in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser, und soll das Haus besprengen sieben Mal,
52. und er soll das Haus entsündigen mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin,
53. und er soll den lebendigen Vogel fliegen lassen außerhalb der Stadt in's freie Feld und Versöhnung thun für das Haus, und es ist rein.
54. Dies ist das Gesetz für alles Uebel des Aussatzes und für den Schorf
55. und für den Aussatz der Kleider und der Häuser
56. und für die Erhöhung und für den Grind und für die Flecke,
57. um zu belehren, an welchen Tage etwas unrein und an welchen Tage etwas rein ist: dies ist das Gesetz des Aussatzes.


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