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Znanje Forum • 3. Buch Mose 25 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

 

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Danas je Ponedeljak 13. Maj 2024, 21:39




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 Tema posta: 3. Buch Mose 25 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert
PostPoslato: Ponedeljak 24. April 2023, 18:30 
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Pridružio se: Utorak 22. Maj 2018, 00:16
Postovi: 1525
3. Buch Mose 25 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

1. Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
2. Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land einen Sabbath feiern dem Jehova.
3. Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und seinen Ertrag einsammeln,
4. aber im siebenten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe sein für das Land, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden,
5. den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht ernten und die Trauben deiner unbeschnittenen Weinstöcke sollst du nicht lesen; ein Jahr der Ruhe soll für das Land sein.
6. Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise sein, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Miethling und deinem Beisaßen, die als Fremdlinge bei dir weilen,
7. und deinem Vieh und dem wilden Gethier in deinem Lande soll all sein Ertrag zur Speise sein.
8. Und du sollst dir zählen sieben Sabbathjahre, sieben Jahre siebenmal, so daß die Tage von sieben Sabbathjahren dir neun und vierzig Jahre sein werden.
9. Und du sollst den Posaunenschall ergehen lassen im siebenten Monat, am zehnten des Monats; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
10. Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und Freiheit ausrufen im Lande allen seinen Bewohnern; ein Jubeljahr soll dasselbe euch sein, und ihr werdet zurückkehren ein jeglicher zu seinem Eigenthum und zurückkehren ein jeglicher zu seinem Geschlecht.
11. Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein, ihr sollt nicht säen und nicht seinen Nachwuchs ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen,
12. denn ein Jubeljahr ist's; es soll euch heilig sein, vom Felde weg sollt ihr dessen Ertrag essen.
13. In diesem Jahre des Jubels sollt ihr zurückkehren ein jeglicher zu seinem Eigenthum.
14. Und wenn du eine Ware verkaufst deinem Nächsten oder kaufet von der Hand deines Nächsten, so soll keiner den andern drücken.
15. Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du kaufen von deinem Nächsten, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16. Nach Verhältnis der Mehrheit der Jahre sollst du ihm den Kaufpreis mehren und nach Verhältnis der Minderheit der Jahre ihm den Kaufpreis mindern, denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
17. Und ihr sollt nicht einer seinen Nächsten drücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott, denn ich bin Jehova, euer Gott.
18. Und thut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte, und thut sie, so werdet ihr sicher wohnen in euerm Lande.
19. Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen zur Sättigung und werdet sicher in demselben wohnen.
20. Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir essen im siebenten Jahre? siehe, wir dürfen nicht säen und unsern Ertrag nicht einsammeln:
21. so will ich euch meinen Segen entbieten im sechsten Jahre, daß es den Ertrag bringe für drei Jahre;
22. und wenn ihr säet im achten Jahre, werdet ihr vom alten Ertrage essen bis in's neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
23. Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land, denn Fremdlinge und Beisaßen seid ihr bei mir.
24. Und im ganzen Lande euers Eigenthums sollt ihr Lösung gestatten dem Lande.
25. Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigenthum verkauft, so soll sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
26. Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand hat erworben und gefunden, was hinreicht zu seiner Lösung,
27. so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und soll das übrige zurückzahlen dem Manne, an den er verkauft hat, und so zurückkehren zu seinem Eigenthum.
28. Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, ihm zurück zu zahlen, so soll sein Verkauftes in der Hand des Käufers sein bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es ausgehen, und er soll zurückkehren zu seinem Eigenthum.
29. Und wenn jemand ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, so soll seine Lösung bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll seine Lösung bestehen.
30. Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der Stadt mit einer Mauer ist, für immer dem eigen bleiben, der es gekauft hat, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht ausgehen.
31. Aber die Häuser in Dörfern, die keine Mauer haben ringsrum, sollen zu den Feldern des Landes gerechnet werden; es soll Lösung dafür sein, und im Jubeljahre sollen sie ausgehen.
32. Und die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten ihres Eigenthums – eine ewige Lösung soll für die Leviten sein.
33. Und wenn einer von den Leviten löset, so soll das verkaufte Haus oder die Stadt seines Eigenthums ausgehen im Jubeljahre, denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigenthum unter den Kindern Israel.
34. Und das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn ein ewiges Eigenthum ist es ihnen.
35. Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand wankend wird bei dir, so sollst du ihn unterstützen, Fremdling oder Beisaß, daß er lebe bei dir.
36. Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, auf daß dein Bruder lebe bei dir.
37. Dein Geld sollst du nicht um Zins geben und deine Speise nicht um Wucher geben.
38. Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch herausgeführt aus dem Lande Aegypten, um euch das Land Kanaan zu geben, um euch zum Gott zu sein.
39. Und wenn dein Bruder verarmt bei dir und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst thun lassen; wie ein Miethling,
40. wie ein Beisaß soll er bei dir sein, bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen.
41. Dann soll er ausgehen von dir, er und seine Kinder mit ihm, und zurückkehren zu seinem Geschlecht und zurückkehren zum Eigenthum seiner Väter,
42. denn sie sind meine Knechte, die ich herausgeführt aus dem Lande Aegypten; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
43. Du sollst nicht über ihn herrschen mit Härte und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
44. Und dein Knecht und deine Magd, die du haben wirst – sie sollen von den Nationen sein, die rings um euch her sind, von ihnen sollt ihr Knecht und Magd kaufen.
45. Und auch von den Kindern der Beisaßen, die als Fremdlinge bei euch weilen, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie gezeugt in euerm Lande, und sie sollen euch zum Eigenthum sein;
46. und ihr sollt sie als Eigenthum lassen euren Söhnen nach euch, sie zu erben als Eigenthum: diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber bei euren Brüdern, den Kindern Israel, soll einer über den andern nicht herrschen mit Härte.
47. Und wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und verkauft sich einem Fremdlinge, einem Beisaßen bei dir, oder dem Sprößlinge von dem Geschlecht des Fremdlings,
48. so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösung für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen.
49. Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen, oder wird seine Hand etwas erwerben, so mag er sich selbst lösen.
50. Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat bis zum Jubeljahre, und das Geld seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre sein, nach den Tagen eines Miethlings soll er bei ihm sein.
51. Sind noch viele der Jahre, so soll er nach ihrem Verhältnisse seine Lösung erstatten von seinem Kaufgelde;
52. und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er mit ihm rechnen; nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung erstatten.
53. Wie ein Miethling soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen.
54. Und wenn er nicht gelöst wird in dieser Weise, so soll er im Jubeljahre ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
55. Denn mir sind die Kinder Israel Knechte, meine Knechte sind sie, die ich herausgeführt aus dem Lande Aegypten. Ich bin Jehova, euer Gott.


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