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Znanje Forum • 3. Buch Mose 13 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

 

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Danas je Utorak 14. Maj 2024, 17:46




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 Tema posta: 3. Buch Mose 13 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert
PostPoslato: Ponedeljak 24. April 2023, 15:45 
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Pridružio se: Utorak 22. Maj 2018, 00:16
Postovi: 1525
3. Buch Mose 13 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

1. Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
2. Wenn ein Mensch an der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Fleck hat, und es wird an der Haut seines Fleisches zu einem Aussatz-Uebel, so soll man ihn zu Aaron, dem Priester, bringen, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.
3. Und besieht der Priester das Uebel an der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Uebel ist in weiß verwandelt, und das Ansehn des Uebels ist tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Uebel des Aussatzes; und besiehet ihn der Priester, so soll er ihn für unrein erklären.
4. Wenn aber der Fleck in der Haut seines Fleisches weiß ist, und das Ansehn desselben ist nicht tiefer als die Haut, und sein Haar ist nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Uebel hat, einschließen sieben Tage.
5. Und besiehet ihn der Priester am siebenten Tage, und siehe, das Uebel ist geblieben, in seinem Aussehn, das Uebel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll ihn der Priester zum andern Mal einschließen sieben Tage.
6. Und besiehet ihn der Priester am siebenten Tage zum andern Mal, und siehe, das Uebel ist blaß geworden, und das Uebel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
7. Wenn aber der Grind um sich gegriffen hat in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden zu seiner Reinigung, so soll er vom Priester besehen werden zum andern Mal;
8. und siehet der Priester, und siehe, der Grind hat um sich gegriffen in der Haut, so soll ihn der Priester für unrein erklären: es ist der Aussatz.
9. Wenn ein Aussatz-Uebel an einem Menschen ist, so soll er zum Priester gebracht werden.
10. Und siehet der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung,
11. so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären, er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.
12. Wenn aber der Aussatz ausbricht auf der Haut und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Uebel hat, bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, wohin irgendwie die Augen des Priesters sehen,
13. und der Priester siehet, und siehe, der Aussatz bedeckt sein ganzes Fleisch, so soll er den, der das Uebel hat, für rein erklären; ist alles in weiß verwandelt, so ist er rein.
14. Und an dem Tage, da rohes Fleisch darin gesehen wird, soll er unrein sein.
15. Und siehet der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz.
16. Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zum Priester kommen;
17. und besieht ihn der Priester, und siehe, das Uebel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Uebel hat, für rein erklären: er ist rein.
18. Und das Fleisch – wenn an dessen Haut eine Beule wird und wieder heilt,
19. und es ist an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Fleck, so soll er vom Priester besehen werden;
20. und siehet der Priester, und siehe, das Ansehn ist niedriger als die Haut, und sein Haar ist in weiß verwandelt, so soll ihn der Priester für unrein erklären: es ist das Uebel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen.
21. Wenn aber der Priester es besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll ihn der Priester einschließen sieben Tage.
22. Und wenn er um sich greift in der Haut, so soll ihn der Priester für unrein erklären: es ist das Uebel.
23. Wenn aber der Fleck an seiner Stelle stehen geblieben und nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule, und der Priester soll ihn für rein erklären.
24. Oder wenn am Fleische in seiner Haut eine feurige Entzündung ist, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-röthlicher oder weißer Fleck,
25. und der Priester besiehet es, und siehe, es ist das Haar in weiß verwandelt im Fleck, und ihr Ausehen ist tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz, der in der Entzündung ausgebrochen ist, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Uebel des Aussatzes.
26. Wenn aber der Priester es besiehet, und siehe, es ist das Haar in dem Fleck nicht weiß, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll ihn der Priester sieben Tage einschließen.
27. Und der Priester soll ihn besehen am siebenten Tage; wenn er um sich gegriffen hat in der Haut, so soll ihn der Priester für unrein erklären: es ist das Uebel des Aussatzes.
28. Wenn aber der Fleck an seiner Stelle stehen geblieben und nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung einer Entzündung, und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung.
29. Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Uebel hat am Haupte oder am Barte,
30. und der Priester besiehet das Uebel, und siehe, sein Ansehn ist tiefer als die Haut, und es ist darin goldfarbiges, dünnes Haar, so soll ihn der Priester für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes.
31. Und wenn der Priester das Uebel des Schorfes besiehet, und siehe, sein Ansehn ist nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Uebel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen.
32. Und besiehet der Priester das Uebel am siebenten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldfarbiges Haar darin, und das Ansehn des Schorfes ist nicht tiefer als die Haut,
33. so lasse er sich scheren, aber den Schorf soll er nicht scheren lassen, und der Priester soll den, der den Schorf hat, sieben Tage einschließen zum zweiten Mal.
34. Und besiehet der Priester den Schorf am siebenten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und sein Ansehn ist nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.
35. Wenn aber der Schorf um sich gegriffen hat in der Haut nach seiner Reinigung,
36. und es besiehet ihn der Priester, und siehe, der Schorf hat um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester nicht forschen nach dem goldfarbigen Haar: er ist unrein.
37. Wenn aber der Schorf stehen geblieben ist in seinen Ausehn, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt, er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.
38. Und wenn ein Mann oder ein Weib Flecken haben an der Haut ihres Fleisches, weiße Flecken,
39. und der Priester siehet, und siehe, es sind an der Haut ihres Fleisches blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der ausgebrochen ist in der Haut: er ist rein.
40. Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein;
41. und wenn ihm das Haupthaar von der Seite des Gesichts ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein.
42. Wenn aber an der Hinterglatze oder an der Vorderglatze ein weiß-röthliches Uebel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinterglatze oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist.
43. Und besiehet ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Uebels ist weißröthlich an seiner Hinterglatze oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Ansehn des Aussatzes an der Haut des Fleisches,
44. so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Uebel ist an seinem Haupte.
45. Und der Aussätzige, an dem dieses Uebel ist, dessen Kleider sollen zerrissen und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!
46. Alle die Tage, da das Uebel an ihm ist, soll er unrein sein: er ist unrein, allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.
47. Und wenn an einem Kleide ein Aussatz-Uebel ist, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen
48. oder an der Kette oder am Gewebe von Linnen oder Wolle oder am Fell oder an allem Fellwerk,
49. und es ist das Uebel ist grünlich oder röthlich am Kleide oder am Fell oder an der Kette oder am Gewebe oder an allem Geräthe von Fell, so ist es das Uebel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen.
50. Und besiehet der Priester das Uebel, so soll er das, woran das Uebel ist, einschließen sieben Tage.
51. Und siehet er das Uebel am siebenten Tage, daß das Uebel um sich gegriffen am Kleide oder an der Kette oder am Gewebe oder am Fell, an allem Werk, wozu das Fell verarbeitet sein mag, so ist das Uebel ein fressender Aussatz: es ist unrein.
52. Und man soll das Kleid oder die Kette oder das Gewebe von Wolle oder von Linnen oder alles Geräth von Fell, woran das Uebel ist, verbrennen, denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden.
53. Wenn aber der Priester siehet, und siehe, das Uebel hat nicht um sich gegriffen am Kleide oder an der Kette oder am Gewebe oder an allem Geräthe von Fell,
54. so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Uebel ist, und er soll es einschließen sieben Tage zum andern Mal;
55. und besiehet der Priester das Uebel nach dem Waschen, und siehe, das Uebel hat sein Aussehn nicht geändert, und das Uebel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein, du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf der kahlen Stelle der Hinter- oder Vorderseite.
56. Wenn aber der Priester siehet, und siehe, das Uebel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide oder vom Fell oder von der Kette oder vom Gewebe.
57. Und wenn es noch gesehen wird am Kleide oder an der Kette oder am Gewebe oder an allem Geräthe von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Uebel ist.
58. Aber das Kleid oder die Kette oder das Gewebe oder alles Geräth von Fell, das du gewaschen hast, und es weichet daraus das Uebel, das soll zum andern Mal gewaschen werden, und es ist rein.
59. Dies ist das Gesetz des Aussatz-Uebels an einem Kleide von Wolle oder Linnen oder an der Kette oder am Gewebe oder an allem Geräthe von Fell, um es für rein zu erklären oder für unrein zu erklären.


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