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Znanje Forum • 3. Buch Mose 5 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

 

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Danas je Ponedeljak 13. Maj 2024, 23:12




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 Tema posta: 3. Buch Mose 5 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert
PostPoslato: Ponedeljak 24. April 2023, 09:26 
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Pridružio se: Utorak 22. Maj 2018, 00:16
Postovi: 1525
3. Buch Mose 5 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

1. Und wenn jemand sündigt, daß er die Stimme eines Eidschwurs hört, und er ist Zeuge, sei es, daß er es gesehen oder gewußt hat, wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen;
2. oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Gethiers, oder das Aas eines unreinen Viehes oder das Aas eines unreinen, kriechenden Gethiers, und es ihm verborgen, so ist er unrein und schuldig;
3. oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, irgend eine Unreinigkeit von ihm, durch welche er verunreinigt ist, und es ist ihm verborgen – und er hat's erkannt, so ist er schuldig;
4. oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu thun, in allem, was ein Mensch mit einem Schwur unbedachtsam reden kann, und es ist ihm verborgen – und hat's erkannt, so ist er schuldig in einem von diesen.
5. Und es soll geschehen, wenn er schuldig ist in einem von diesen, daß er bekenne, worin er gesündigt hat,
6. und er soll sein Schuldopfer dem Jehova bringen für seine Sünde, die er gesündigt hat, ein Weiblein vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll Versöhnung für ihn thun wegen seiner Sünde.
7. Und wenn seine Hand das zu einem Schafe hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für seine Schuld, die er gesündigt hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jehova bringen, eine zum Sündopfer, und eine zum Brandopfer.
8. Und er soll sie dem Priester bringen, und der soll die zum Sündopfer zuerst hereinbringen und ihren Kopf einkneipen hinter dem Genick, ihn aber nicht abtrennen.
9. Und er soll von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen, und das übrige vom Blute soll ausgedrückt werden an den Boden des Altars: es ist ein Sündopfer.
10. Und die andere soll er zum Brandopfer opfern, nach der Vorschrift; und der Priester soll Versöhnung für ihn thun wegen seiner Sünde, die er gesündigt hat, und es wird ihm vergeben werden.
11. Und wenn seine Hand nicht aufbringen kann zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so soll er, der gesündigt hat, zu seiner Opfergabe bringen das Zehntheil eines Epha Semmelmehl zum Sündopfer; er soll kein Oel darauf thun und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.
12. Und er soll es dem Priester bringen, und der Priester soll seine Handvoll davon nehmen, das Gedächtnißtheil davon, und es räuchern auf dem Altar sammt den Feueropfern Jehova's: es ist ein Sündopfer.
13. Und der Priester soll Versöhnung für ihn thun wegen seiner Sünde, die er gesündigt hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben werden; und es soll des Priesters sein wie das Speisopfer.
14. Und Jehova redete zu Mose und sprach:
15. Wenn jemand Untreue begeht und sündigt aus Versehen an den heiligen Dingen Jehova's, so soll er sein Schuldopfer dem Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silbers, nach den Sekel des Heiligthums, zum Schuldopfer.
16. Und was er gesündigt an den heiligen Dingen, soll er erstatten und dessen Fünftheil darüber hinzufügen; und er soll es dem Priester geben, und der Priester soll Versöhnung für ihn thun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.
17. Und wenn jemand sündigt und wider eins von all den Geboten Jehova's thut, das nicht gethan werden soll, und hat's nicht gewußt, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen.
18. Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung, als Schuldpopfer, zu dem Priester bringen, und der Priester soll Versöhnung für ihn thun für sein Versehen, worin er aus Versehen gesündigt und es nicht gewußt hat, und es wird ihm vergeben werden.
19. Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewißlich verschuldet an Jehova.


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