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wiedza Dział • 5. Buch Mose 24 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

 

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 Tytuł: 5. Buch Mose 24 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert
PostNapisane: czwartek 27. kwietnia 2023, 15:50 
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Dołączył(a): wtorek 22. maja 2018, 00:16
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5. Buch Mose 24 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

1. Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, so soll es geschehen, wenn sie keine Gunst in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreiben und in ihre Hand geben und sie entlassen soll aus seinem Hause.
2. Und gehet sie aus seinem Hause und gehet hin und wird eines andern Mannes,
3. und der andere Mann hasset sie und schreibt ihr einen Scheidebrief und giebt ihn in ihre Hand und entlässet sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat:
4. so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib werde, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn es ist ein Gräuel vor Jehova, und du sollst nicht das Land sündig machen, das Jehova, dein Gott, dir zum Erbtheil geben wird.
5. Wenn ein Mann ein neues Weib nimmt, so soll er nicht zum Heere ausziehen, und es soll ihm keinerlei Sache aufgelegt werden; er soll frei sein für sein Haus ein Jahr und sein Weib erfreuen, das er genommen hat.
6. Man soll nicht Mühle und Mühlstein pfänden, denn das Leben pfändet er.
7. Wenn ein Mann gefunden wird, der eine Seele stiehlt von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, und behandelt ihn als Sklaven und verkauft ihn, so soll selbiger Dieb sterben; und du sollst das Böse hinwegthun aus deiner Mitte.
8. Hüte dich bei dem Uebel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und thuest nach allem, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr behutsam sein zu thun.
9. Gedenke, was Jehova, dein Gott, gethan hat an Mirjam auf dem Wege, da ihr auszoget aus Aegypten.
10. Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihest, so sollst du nicht in sein Haus kommen, ihm ein Pfand abzupfänden;
11. draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen auf die Straße.
12. Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht niederlegen mit seinem Pfande;
13. du sollst ihm das Pfand jedenfalls zurückgeben bei Untergang der Sonne, daß er in seinem Mantel sich hinlege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott.
14. Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Miethling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Thoren sind.
15. An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und nicht soll darüber die Sonne untergehen; denn er ist dürftig, und seine Seele sehnet sich darnach, daß er nicht über dich zu Jehova schreie, und eine Sünde an dir sei.
16. Nicht sollen Väter getödtet werden um Kinder, und Kinder sollen nicht getödtet werden um Väter; ein jeglicher soll für seine Sünde getödtet werden.
17. Du sollst das Recht eines Fremdlings, einer Waise, nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden.
18. Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist in Aegypten, und daß dich Jehova, dein Gott, von dannen errettet hat; darum gebiete ich dir, diese Sache zu thun.
19. Wenn du deine Ernte erntest auf deinem Felde und vergissest eine Garbe auf dem Felde, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß dich Jehova, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände.
20. Wenn du deinen Oelbaum schüttelst, sollst du nicht hinterdrein die Aeste nachsuchen; für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
21. Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten; für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
22. Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Aegypten; darum gebiete ich dir, diese Sache zu thun.


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