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Ezagutza Foroa • 3. Buch Mose 15 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

 

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Egilea Mezua
 Izenburua: 3. Buch Mose 15 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert
MezuaBidalia: Astelehena 24. Apirila 2023, 17:22 
Deskonetaturik

Izena emanda: Asteartea 22. Maiatza 2018, 00:16
Mezuak: 1525
3. Buch Mose 15 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

1. Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
2. Redet zu den Kindern Israel und sprechet zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleische flüssig ist, der ist unrein an seinen Flusse.
3. Und dies wird seine Unreinheit sein bei seinem Flusse: Lässet sein Fleisch seinen Fluß triefen, oder ist sein Fleisch verstopft von seinen Flusse, so ist das seine Unreinigkeit.
4. Alles Lager, worauf der Flüssige liegt, soll unrein sein, und alles Geräth, worauf er sitzt, soll unrein sein.
5. Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und soll unrein sein bis an den Abend.
6. Und wer auf dem Geräthe sitzt, worauf der Flüssige sitzt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und soll unrein sein bis an den Abend.
7. Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und soll unrein sein bis an den Abend.
8. Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speiet, so soll er seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und soll unrein sein bis an den Abend.
9. Und jedes Reitzeug, worauf der Flüssige reitet, soll unrein sein.
10. Und wer irgend etwas anrührt, was er unter sich hat, der soll unrein sein bis an den Abend, und wer dasselbe trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und soll unrein sein bis an den Abend.
11. Und ein jeglicher, den der Flüssige anrührt, und dessen Hände nicht im Wasser abgespült worden sind, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und soll unrein sein bis an den Abend.
12. Und das irdene Gefäß, das der Flüssige anrührt, soll zerbrochen werden, und alles hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden.
13. Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er für sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung und seine Kleider waschen und sein Fleisch baden in lebendigem Wasser, und er ist rein.
14. Und am achten Tage soll er für sich zwei Turteltauben nehmen oder zwei junge Tauben, und soll vor Jehova kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben.
15. Und der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer, und der Priester soll Versöhnung für ihn thun vor Jehova wegen seines Flusses.
16. Und wenn einem Manne der Samenerguß entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden und soll unrein sein bis an den Abend.
17. Und alles Kleid und alles Fell, worauf der Samenerguß sein wird, soll gewaschen werden im Wasser und unrein sein bis an den Abend.
18. Und ein Weib, bei welcher ein Mann liegt mit Samenerguß – sie sollen sich im Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.
19. Und wenn ein Weib flüssig ist, und ihr Fluß an ihrem Fleische Blut ist, die soll sieben Tage in ihrer Absonderung sein; und wer sie anrührt, soll unrein sein bis an den Abend.
20. Und alles, worauf sie liegt in ihrer Absonderung, soll unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, soll unrein sein.
21. Und wer ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und soll unrein sein bis an den Abend.
22. Und wer irgend ein Geräth anrührt, worauf sie sitzt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und soll unrein sein bis an den Abend.
23. Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Geräthe ist, worauf sie sitzt, wenn er es anrührt, so soll er unrein sein bis an den Abend.
24. Und wenn ein Mann neben ihr liegt, und die Unreinigkeit ihrer Absonderung kommt an ihn, so soll er unrein sein sieben Tage; und alles Lager, worauf er liegt, soll unrein sein.
25. Und wenn ein Weib ihren Blutfluß viele Tage hat außer der Zeit ihrer Absonderung, oder wenn sie ihren Fluß hat über ihre Absonderung hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in den Tagen ihrer Absonderung: sie ist unrein.
26. Alles Lager, worauf sie liegt alle Tage ihres Flusses, soll ihr sein wie das Lager ihrer Absonderung, und alles Geräth, worauf sie sitzt, soll unrein sein nach der Unreinheit ihrer Absonderung.
27. Und wer es anrührt, soll unrein sein, und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und soll unrein sein bis an den Abend.
28. Und wenn sie rein wird von ihrem Flusse, so soll sie für sich sieben Tage zählen, und darnach soll sie rein sein.
29. Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben für sich nehmen oder zwei junge Tauben und soll sie dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.
30. Und der Priester soll die eine opfern als Sündopfer und die andere als Brandopfer, und der Priester soll Versöhnung für sie thun vor Jehova wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit.
31. Und ihr sollt die Kinder Israel absondern von ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, indem sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist.
32. Dies ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem der Samenerguß entgeht, und er davon verunreinigt wird,
33. und für ein schwächliches Weib in ihrer Absonderung und für den, der seinen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.


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