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 Asunto: Hesekiel 48 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert
NotaPublicado: Jueves 15. Junio 2023, 20:33 
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Registrado: Martes 22. Mayo 2018, 00:16
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Hesekiel 48 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

1. Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Ende gegen Norden an der Seite des Weges nach Hethlon, wo man gen Hemath kommt, Hazar-Enan, die Grenze von Damaskus, gegen Norden an der Seite von Hemath – so daß ihm die Ostund Westseite gehören – soll Dan ein Loos haben.
2. Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite, Aser eins.
3. Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite, Naphthali eins.
4. Und an der Grenze Naphthali's von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse eins.
5. Und an der Grenze Manasse’s, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim eins.
6. Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben eins.
7. Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda eins.
8. Und an der Grenze Juda's, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, fünf und zwanzig tausend Ruthen in die Breite, und in die Länge wie eines der Theile von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligthum soll in seiner Mitte sein.
9. Das Hebopfer, das ihr für Jehova heben werdet, soll fünf und zwanzig tausend Ruthen in die Länge, und zehntausend in die Breite sein.
10. Und darin soll das heilige Hebopfer sein für die Priester, gegen Norden fünf und zwanzig tausend Ruthen in die Länge, und gegen Westen zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite, und gegen Süden fünf und zwanzig tausend in die Länge; und das Heiligthum Jehova's soll in seiner Mitte sein.
11. Es soll für die Priester sein, die geheiligt sind aus den Kindern Zadoks, die meiner Hut gewartet, die nicht abgeirrt sind, da die Kinder Israel abirrten, so wie die Leviten abgeirrt sind.
12. Und das Erhobene von dem Hebopfer des Landes soll ihnen hochheilig sein an der Grenze der Leviten.
13. Und die Leviten sollen haben, gleichlaufend mit der Grenze der Priester, fünf und zwanzig tausend Ruthen in die Länge und zehntausend in die Breite; die ganze Länge soll fünf und zwanzig tausend und die Breite zehntausend sein.
14. Und sie sollen nicht davon verkaufen, und nicht die Erstlinge des Landes vertauschen noch veräußern, denn es ist Jehova heilig.
15. Und die fünftausend Ruthen, die übrigbleiben in der Breite, vor den fünf und zwanzig tausend, soll gemein sein für die Stadt zur Bewohnung und zu Freiplätzen; und die Stadt soll inmitten desselben sein.
16. Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausend und fünfhundert Ruthen, und die Südseite viertausend und fünfhundert, und die Ostseite viertausend und fünfhundert, und die Westseite viertausend und fünfhundert.
17. Und die Freiplätze der Stadt sollen sein: gegen Norden zweihundert hundert und fünfzig Ruthen, und gegen Süden zweihundert und fünfzig, und gegen Osten zweihundert und fünfzig, und gegen Westen zweihundert und fünfzig.
18. Und das übrige in der Länge, gleichlaufend dem Hebopfer des Heiligthums, zehn tausend Ruthen gegen Osten und zehn tausend gegen Westen, und es soll gleichlaufend sein dem Hebopfer des Heiligthums, dessen Ertrag soll zum Unterhalt derer sein, die der Stadt dienen.
19. Und die der Stadt dienen, sollen ihr dienen aus allen Stämmen Israels.
20. Das ganze Hebopfer soll sein fünf und zwanzig tausend Ruthen bei fünf und zwanzig tausend; in's Gevierte sollt ihr das Hebopfer des Heiligthums heben sammt dem Besitzthum der Stadt.
21. Und das übrige soll für den Fürsten sein auf dieser und auf jener Seite des Hebopfers des Heiligthums und des Besitzthums der Stadt, vor den fünf und zwanzig tausend Ruthen des Hebopfers bis an die Ost- und Westgrenze vor den fünf und zwanzig tausend an der Westgrenze, gleichlaufend mit den andern Theilen, das soll für den Fürsten sein; und das Hebopfer des Heiligthums und das Heilige des Hauses soll in seiner Mitte sein.
22. Und von dem Besitzthum der Leviten, von dem Besitzthum der Stadt an, (in der Mitte dessen, was des Fürsten sein soll) was zwischen der Grenze Juda's und der Grenze Benjamins ist, soll des Fürsten sein.
23. Und das übrige der Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite Benjamin ein Loos.
24. Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon eins.
25. Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite, Isaschar eins.
26. Und an der Grenze Isaschars, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon eins.
27. Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad eins.
28. Und an der Grenze Gads, an der Südseite gegen Süden, da soll die Grenze sein von Thamar bis Kades-Barnea, nach dem Bache hin bis an das große Meer.
29. Dies ist das Land, das ihr für die Stämme Israels als Erbe austheilen sollt, und das sollen ihre Theile sein, spricht der Herr, Jehova.
30. Und das sollen die Ausgänge der Stadt sein. Von der Nordseite viertausend und fünfhundert Ruthen-Maß;
31. und die Thore der Stadt sollen sein nach den Namen der Stämme Israels: der Thore gegen Norden drei: das Thor Rubens eins, das Thor Juda's eins, das Thor Levi’s eins.
32. Und an der Ostseite viertausend und fünfhundert Ruthen, und der Thore drei: das Thor Josephs eins, das Thor Benjamins eins, das Thor Dans eins.
33. Und die Südseite viertausend und fünfhundert Ruthen-Maß, und der Thore drei: das Thor Simeons eins, das Thor Isaschars eins, das Thor Sebulons eins.
34. Die Westseite viertausend und fünfhundert Ruthen, ihrer Thore drei: das Thor Gads eins, das Thor Asers eins, das Thor Naphthali's eins.
35. Ringsum achtzehn tausend Ruthen; und der Name der Stadt soll von selbigem Tage an sein: Jehova daselbst.


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