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 Заглавие: 4. Buch Mose 29 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert
МнениеПубликувано на: Сряда 26. Април 2023, 10:11 
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Регистриран на: Вторник 22. Май 2018, 00:16
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4. Buch Mose 29 • Elberfelder Bibel 1871 Unrevidiert

1. Und im siebenten Monat, am ersten des Monats, soll euch heilige Versammlung sein; keinerlei Dienst-Arbeit sollt ihr thun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.
2. Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl;
3. und ihr Speisopfer, Semmelmehl, gemengt mit Oel, drei Zehntheile zu dem Farren, zwei Zehntheile zu dem Widder,
4. und ein Zehntheil zu einem Lamme von den sieben Lämmern;
5. und einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Versöhnung für euch zu thun;
6. außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch ein Feueropfer dem Jehova.
7. Und am zehnten dieses siebenten Monats soll euch heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr thun.
8. Und ihr sollt ein Brandopfer Jehova darbringen zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl sollen sie euch sein;
9. und ihr Speisopfer, Semmelmehl, gemengt mit Oel, drei Zehntheile zu dem Farren, zwei Zehntheile zu dem einen Widder,
10. je ein Zehntheil zu einem Lamme von den sieben Lämmern;
11. einen Ziegenbock zum Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
12. Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll euch heilige Versammlung sein; keinerlei Dienst-Arbeit sollt ihr thun, und sollt ein Fest dem Jehova feiern sieben Tage.
13. Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl sollen sie sein;
14. und ihr Speisopfer, Semmelmehl, gemengt mit Oel, drei Zehntheile zu einem Farren von den dreizehn Farren, zwei Zehntheile zu einem Widder von den zwei Widdern,
15. und je ein Zehntheil zu einem Lamme von den vierzehn Lämmern;
16. und einen Ziegenbock zum Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17. Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
18. und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
19. und einen Ziegenbock zum Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
20. Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
21. und ihre Speisopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
22. und einen Bock zum Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23. Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
24. ihre Speisopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
25. und einen Ziegenbock zum Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26. Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
27. und ihre Speisopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
28. und einen Bock zum Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29. Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
30. und ihre Speisopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
31. und einen Bock zum Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
32. Und am siebenten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
33. und ihre Speisopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
34. und einen Bock zum Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35. Am achten Tage soll euch feierliche Versammlung sein, keinerlei Dienst-Arbeit sollt ihr thun.
36. Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl;
37. ihr Speisopfer und ihre Trankopfer zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
38. und einen Bock zum Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
39. Dies sollt ihr Jehova opfern an euren Festen, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben, an euren Brandopfern und an euren Speisopfern und an euren Trankopfern und an euren Friedensopfern.


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